Rechtspsychologie ist ein spezialisierter Master-Studiengang. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über das Studium der Rechtspsychologie, Studieninhalte, Kosten sowie berufliche Perspektiven.
Der Studiengang Master of Science Rechtspsychologie (M. Sc.) ist ein berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengang der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Der Studiengang richtet sich an Psycholog*innen, die bereits über einen Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss im Fach Psychologie und bereits über erste psychologische Berufserfahrung verfügen. Bei einem Einstieg mit einem Bachelorabschluss beträgt die Studiendauer 6 Semester, bei einem Einstieg mit einem Master- oder Diplomabschluss nur 4 Semester. Der M. Sc. Rechtspsychologie sieht im dritten Studienjahr eine Spezialisierung vor, welche die Studierenden jeweils für ein spezifisches Arbeitsfeld als Rechtspsychologe*in vorbereitet: Begutachtung im Straf- und Zivilverfahren und Psychologie im Straf- und Maßregelvollzug. Es ist auch möglich, beide Spezialisierungen nacheinander zu belegen.
Der M. Sc. Rechtspsychologie beginnt jedes Jahr im Oktober. Da es sich um einen berufsbegleitenden Studiengang handelt, finden in der Regel alle Veranstaltungen und Klausuren samstags und sonntags an den Wochenenden in Bonn statt (insgesamt an ca. 10 Wochenenden pro Jahr). Jedes einzelne Modul erstreckt sich über zwei bis maximal drei Wochenenden und wird mit einer Modulabschlussprüfung (Klausur, Hausarbeit oder mündlicher Prüfung) abgeschlossen. Aufgrund der Blockveranstaltungen an den Wochenenden ist das Studium des M. Sc. Rechtspsychologie für Bewerber*innen aus ganz Deutschland möglich.
Während der Corona-Pandemie finden die Veranstaltungen nicht im Institut in Bonn sondern via Zoom statt. Diese Regelung ermöglicht es den Studierenden, ihr Studium ohne Verzögerungen fortzusetzen.
Um den M. Sc. Rechtspsychologie am Institut für Psychologie in Bonn studieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sind Interessent*innen sich im Vorfeld unsicher, ob ihr Studienabschluss oder ihre bisherige Berufserfahrung die geforderten Voraussetzungen erfüllen, lohnt sich ein Blick auf die Homepage des M. Sc. Rechtspsychologie oder eine Anfrage per E-Mail. Das Klären individueller Fragen und die Prüfung des jeweiligen Abschlusses sind im Vorfeld jederzeit möglich.
Der M. Sc. Rechtspsychologie gliedert sich insgesamt in drei Studienjahre. Bewerber*innen, die jedoch bereits über einen Master- oder Diplomabschluss in Psychologie verfügen, überspringen das 1. Studienjahr und steigen im 2. Studienjahr ein.
Der Erwerb des M. Sc. Rechtspsychologie ermöglicht Tätigkeiten in verschiedenen Arbeitsbereichen: Absolvent*innen arbeiten häufig als Psycholog*innen im Straf- und Maßregelvollzug (Aufgaben hier sind z.B. die Planung individueller Vollzugsmaßnahmen und Behandlungsmaßnahmen, die Durchführung psychologischer Einzelgespräche zur Rückfallprävention) oder als psychologische*r Sachverständige*r in den Bereichen der familienrechtspsychologischen Begutachtungen (Beantworten von Fragestellungen zur Kindeswohlgefährdung oder sorge- und umgangsrechtlicher Fragen) oder der Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Zeug*innenaussagen (z.B. in Strafverfahren zu Sexualstraftaten). Aber der M. Sc. Rechtspsychologie qualifiziert auch für die Tätigkeit als Rechtspsycholog*in bei der Polizei (Aufgaben hier sind primär die Ausbildung von Polizist*innen an den Fachhochschulen der Polizei) oder für die Forschung.