Als Berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengang am Institut für Psychologie Universität Bonn ist der Studiengang M.Sc. Rechtspsychologie kostenpflichtig.
Der Studiengang arbeitet nicht gewinnorientiert! Die erhobenen Gebühren fließen vollständig in den Studiengang und decken die Kosten der Organisation und Umsetzung der Lehrverastaltungen.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Gebührenordnung. Bei Fragen, können Sie sich jederzeit bei uns melden.
Gebührenordnung für den Weiterbildungsstudiengang M. Sc. Rechtspsychologie an der Universität Bonn
- Studiengebühr während der Regelstudienzeit pro Jahr | 5.000 Euro
- Gebühr für den zusätzlichen Erwerb eines Zertifikats für die zweite Spezialisierungsrichtung (im Umfang von 3 Modulen im 4. Studienjahr) * | ab dem Studienjahr 2025/26 | 2.000€
- Gebühr für den Besuch der beiden klinischen Module A4 und A5 im ersten Studienjahr als Voraussetzung für einen Einstieg in das zweite Studienjahr (nur in Einzelfällen notwendig) | 1.500 Euro
*Hinweis: Da die Veranstaltungen der beiden Spezialisierungen zeitgleich stattfinden, ist es nicht möglich, beide Spezialisierungen im 3. Studienjahr zu absolvieren. Die zweite Spezialisierung kann jedoch im darauf folgenden Jahr (4. Studienjahr) belegt werden.
Weitere Regelungen
- Die Studiengebühren bleiben für die Studierenden für das gesamte Studium (innerhalb der Regelstudienzeit) konstant.
- Die Studiengebühren müssen pro Studienjahr vorab entrichtet werden. Nach Bezahlung der Studiengebühren ist ein schriftlich erklärter Rücktritt von der Einschreibung ist bis 4 Wochen (1. September) vor dem Studienbeginn (am 1. Oktober) möglich.
- Bei einem fristgemäßen Rücktritt ist eine Verwaltungsgebühr von € 250,- zu entrichten, der Rest der bereits eingezahlten Studiengebühren wird erstattet.
- Nach dieser Frist ist eine Erstattung oder Teilerstattung der Studiengebühren nicht mehr möglich.
- Wird das Studium nach dem ersten Studienjahr unterbrochen oder abgebrochen, werden keine weiteren Gebühren fällig. Es besteht keine Garantie auf einen Studienplatz für eine beabsichtigte Wiederaufnahme des Studiums.
- Zusätzlich zu den hier genannten Gebühren sind pro Semester die Sozialbeiträge des Studierendenwerkes Bonn in der jeweils gültigen Höhe zu entrichten.