FAQ

Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen rund um den Master of Science Rechtspsychologie an der Universität Bonn. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an unser Team wenden.

Zulassung

Muss für die Bewerbung das Bachelorzeugnis schon vorliegen?

Nein. Es gibt die Möglichkeit einer bedingten Zulassung, bzw. eines Nachrückens, wenn die Abschlussnote feststeht, alle Unterlagen bis Oktober vorliegen und noch Plätze frei sind.

Wie wird mein ausländischer Hochschulabschluss bewertet?

Wir richten uns bei der Umrechnung der Abschlussnoten nach der Umrechnungsformel (Modifizierte bayerische Formel) bzw. der Tabelle der Kultusministerkonferenz. Die Anerkennung wird im Einzelfall anhand der belegten Module auf Äquivalenz zu einem staatlich anerkannten Abschluss in Deutschland geprüft. Hierfür benötigen wir Ihr Transcript of Records (ToR) oder Abschlusszeugnis sowie das Modulhandbuch bzw. Curriculum Ihres Studienganges. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Ich studiere an einer deutschen staatlichen Universität. Spielt es eine Rolle, wie viele ECTS ich in einzelnen Fächern gesammelt habe?

Jeder allgemeine B.Sc./M.Sc.-Abschluss einer deutschen staatlichen Universität wird ohne weitere Prüfung der ECTS-Verteilung der Einzelfächer anerkannt.

Ist der Bachelor „Angewandte Psychologie“ an der staatlich anerkannten Hochschule Fresenius in Köln ausreichend?

Der Studiengang heißt zwar „Angewandte Psychologie“, deckt aber das gesamte Programm eines normalen grundständigen Bachelor Psychologie ab. Bei Studiengängen, für die das zutrifft, gibt es vom Studienabschluss her keinen Hinderungsgrund für eine Bewerbung. Das ist aber bei Abschlüssen von privaten Hochschulen (und Fachhochschulen) häufig nicht der Fall.

Hinweis: Jeder allgemeine B.Sc./M.Sc.-Abschluss einer deutschen staatlichen Universität wird ohne weitere Prüfung der ECTS-Verteilung der Einzelfächer anerkannt.

Ist mein Bachelor in Psychologie an der Fernuni Hagen (ohne Klinische Psychologie) ausreichend?

Ja. Wir haben schon Studierende aus Hagen, die sehr erfolgreich im M. Sc. Rechtspsychologie studieren.

Kann ich mich für den Master Rechtspsychologie bewerben, wenn ich meinen Bachelor und meinen Master an der Fernuniversität Hagen gemacht habe?

BewerberInnen für den Master Rechtspsychologie, die ihren Bachelor und ihren Master in Psychologie an der Fernuniversität Hagen erworben haben, können wir nicht für das 2. Studienjahr im Master Rechtspsychychologie zulassen, weil die für die Rechtspsychologie unabdingbare Ausbildung im Fach Klinische Psychologie fehlt. Wir können Ihnen aber anbieten, sich für das 2. Studienjahr UND die Belegung der zwei Module Klinische Psychologie im 1. Studienjahr zu bewerben (die vor Beginn des 2. Studienjahres belegt werden müssen, da diese Module parallel zu den Veranstaltungen des 2. Studienjahres angeboten werden). Nach erfolgreichem Abschluss dieser Module ist eine Zulassung für das 2. Studienjahr möglich, wenn sonst alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die zusätzlichen Klinischen Module können wir nur auf dem Abschlusszeugnis des Master bescheinigen, nicht separat.

Kann ich mich bewerben, wenn ich einen Bachelorstudiengang in einem speziellen psychologischen Fachbereich absolviert habe (bspw. B. Sc. Wirtschaftspsychologie)?

Für die Bewerbung erwarten wir, dass Sie mindestens 120 ECTS in psychologischen Fächern vorweisen können. In der Regel reichen die regulären Module in solchen Studiengängen nicht aus. Es besteht für Sie jedoch die Möglichkeit, fehlende Module an anderen Hochschulen nachzuholen, um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Falls es mehr BewerberInnen als Plätze gibt, wie wird entschieden?

Bei gegebenen Zulassungsvoraussetzungen (insbesondere die einjährige studienqualifizierende Berufstätigkeit) entscheidet die bessere Abschlussnote.

Mein momentaner Notenspiegel weist eine Note von 2,59 aus. Gesetzt den Fall, dass meine Abschlussnote doch auf 2,6 absinken sollte, wäre dies ein absolutes Ausschlusskriterium für eine Zulassung, auch wenn noch Studienplätze frei sein sollten?

Ja. Die Abschlussnote muss mindestens 2,5 betragen.

Besteht die Gefahr, dass ein Studiengang bei zu wenigen BewerberInnen eventuell nicht zustande kommt?

Theoretisch ja. Erst nach Bewerbungsschluss wissen wir, ob die Anzahl der Bewerbungen ausreicht. Bisher war der Studiengang jedoch jedes Jahr ausreichend ausgelastet.

Werden einjährige Masterprogramme als Masterabschluss anerkannt, so dass ein Einstieg ins 2. Studienjahr möglich ist?

Sowohl in GB als auch in den Niederlanden gibt es einjährige Masterprogramme (mit 60 statt 120 ECTS) in Psychologie, oder Spezialisierungen in der Psychologie. Grundsätzlich können wir auch solche Masterabschlüsse anerkennen. Da wir jedoch bei einem Einstieg in das 2. Studienjahr in unserem Abschlusszeugnis vermerken müssen, dass die Inhalte des 1. Studienjahres durch äquivalente Leistungen abgedeckt wurden, muss das tatsächlich auch so sein. Bei manchen einjährigen Masterprogrammen ist das nicht der Fall, so dass wir diese Äquivalenz nicht bescheinigen können. Wenn Zweifel daran bestehen, ob wir Ihren Masterabschluss als äquivalent anerkennen können, schicken Sie uns bitte ein Transript of Records (ToR) oder Ihr Abschlusszeugnis und ggf. zusätzlich belegte Aus-, Fort- und Weiterbildungen, und wir prüfen die Äquivalenz zum ersten Studienjahr unseres Studiengangs.

Anerkennung Berufstätigkeit / Praktika

Kann ich mich bewerben, wenn ich bis zur Bewerbungsfrist noch kein Jahr psychologische/psychologie-nahe Arbeitserfahrung vorzuweisen habe, dafür aber beispielsweise einen Arbeitsvertrag vorlegen kann, der belegt, dass ich vor Beginn des Studiums im Oktober ein Jahr gearbeitet haben werde?

Es ist in Ordnung, wenn das Jahr zu Studienbeginn (im Oktober) voll ist (also ca. 1700 Stunden). Die Zulassung zum Studiengang würde dann unter der Auflage erfolgen, die Arbeitsbescheinigung zum Studienbeginn vorzulegen.

Was kann man sich alles als psychologische/psychologie-nahe Berufstätigkeit anrechnen lassen? Gelten auch Praktika oder eine Selbstständigkeit (Testauswertung)? Wie sieht es mit fachfremden Praktika aus?

Praktika ja, aber sie sollten als Psycholog*in bzw. Psychologiestudent*in geleistet worden sein. Insgesamt erwarten wir ca. 1700 Stunden. Tätigkeiten können angerechnet werden, wenn der überwiegende Teil der Tätigkeit psychologie-nah, bzw. in einer psychologie-nahen Rolle und während oder nach dem Psychologie-Studium geleistet worden ist. Das gilt auch für selbstständige Berufstätigkeit. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Was wird als studienqualifizierende Berufstätigkeit anerkannt?

Als studienqualifizierende Tätigkeit können bezahlte Jobs, ehrenamtliche Tätigkeiten oder Praktika angerechnet werden. Die notwendige Stundenanzahl muss nicht in einer Stelle geleistet worden sein, sie kann durch verschiedenen Tätigkeiten zusammenkommen. Legen Sie zur Anerkennung bitte Nachweise bei, aus denen Ihre spezifische Tätigkeit, der Zeitraum und der entsprechende Stundenumfang hervorgehen.
Studienqualifizierend sind:

  • entweder 1700h in einer bzw. mehreren psychologischen oder psychologie-nahen Tätigkeit/en,
  • oder eine langjährige nicht-psychologische Berufstätigkeit (insgesamt mind. 3 Jahre Vollzeit, oder zeitlich äquivalent, z.B. 6 Jahre bei einer 50%-Stelle) + 850h im psychologischen Bereich,
  • oder eine langjährige nicht-psychologische Berufstätigkeit, aber mit Klientel des rechtspsychologischen Bereichs (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft im Familien-/ Strafrecht, o.ä.) (insgesamt mind. 3 Jahre Vollzeit, oder zeitlich äquivalent, z.B. 6 Jahre bei einer 50%-Stelle) + 6-wöchiges Praktikum im rechtspsychologischen Bereich

Ich bin seit 8 Jahren vollzeit berufstätig als Lehrer*in. Kann mir diese Tätigkeit anerkannt werden, oder muss ich noch mindestens 1 Jahr in einem psychologischen Bereich arbeiten, um die Bewerbungsvoraussetzungen zu erfüllen?

Wir erlassen für eine langjährige Berufserfahrung (mind. 3 Jahre Vollzeit, oder zeitlich äquivalent, z.B. 6 Jahre 50%) in einem nicht-psychologischen Bereich die Hälfte der geforderten 1700h. D.h. Sie müssten noch 850 Arbeitsstunden in einem psychologischen Bereich erbringen, um die Bewerbungsvoraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählen auch Praktika.

Ich habe bisher keine Berufserfahrung im Bereich Psychologie, habe aber langjährig Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) als Sozialarbeiterin mit straffälligen Jugendlichen gearbeitet. Kann mir diese Tätigkeit als Berufserfahrung anerkannt werden?

Ja, für eine nicht-psychologische Tätigkeit, in der Sie mit rechtspsychologischem Klientel arbeiten, erkennen wir die volle Stundenzahl von 1700h an. Wir erwarten von Ihnen aber zusätzlich ein mindestens 6-wöchiges Praktikum in einem rechtspsychologischen Bereich wie z.B. in einer rechtspsychologischen Begutachtungspraxis, im Straf- oder Maßregelvollzug.

Was muss ich weiterhin beachten, wenn ich eine psychologie-nahe Tätigkeit anerkennen lassen möchte (wie z.B. meine Arbeit als Krankenschwester in einer Psychiatrie)?

Wenn Sie 1700h in dieser psychologie-nahen Tätigkeit erreicht haben und diese während oder nach Ihrem Studium erfolgt sind, so müssen Sie lediglich einen Nachweis über den Zeitraum, Stundenumfang und Ihre spezifische Beschäftigung einreichen. Psychologische oder psychologie-nahe Tätigkeiten vor Beginn Ihres Psychologie-Studiums können nicht anerkannt werden. Die 1700h können auch durch mehrere psychologische/psychologie-nahe Tätigkeiten zusammenkommen. Legen Sie bitte entsprechende Nachweise bei.

Ich schaffe es zeitlich nicht, mein 6-wöchiges rechtspsychologisches Praktikum vor Ende der Bewerbungsfrist neben meiner Berufstätigkeit abzuschließen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, Sie haben die Möglichkeit, ihren Bewerbungsunterlagen eine Bescheinigung des*der Praktikumsgeber*in beizufügen. Aus dieser sollte hervorgehen, dass Sie das Praktikum voraussichtlich bis zum Studienbeginn absolviert haben werden.

Welche (rechts-)psychologischen Tätigkeiten eignen sich, um sie bereits während des Bachelorstudiums (zur Anerkennung als Berufstätigkeit) oder aber später im Master Rechtspsychologie studienbegleitend auszuüben?

Beispiele für Bereiche, die sich als rechtspsychologische (Neben-)Tätigkeit eignen

  • Assistenztätigkeit in einer rechtspsychologischen Sachverständigenpraxis
  • Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Tätigkeit in Fachambulanzen für Gewaltstraftäter*innen oder in der Wiedereingliederungshilfe
  • Arbeit in forensischen Kliniken/ Psychiatrie
  • etc.

Psychologische / Psychologie-nahe Tätigkeiten

  • Aushilfe in betreuten Wohngruppen
  • Schulbegleitung für Kinder oder Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten
  • etc.

Kann mein rechtpsychologisches Praktikum, welches ich während des Bachelorstudiums absolviert habe, auch als das im Modulhandbuch festgeschriebene Praktikum des Master Rechtspsychologie gelten?

Nein. Das im Verlauf des Master Rechtspsychologie angedachte Modul „Rechtspsychologisches Berufspraktikum“ kann nicht vor Beginn des Rechtspsychologie-Studiums absolviert werden, da es sich um eine Studienleistung handelt, die während des Studiums erbracht werden muss. Praktika, die vor dem Master Rechtspsychologie stattfanden, können aber natürlich mit in die Berufserfahrung bei der Zulassung eingerechnet werden.

Berufliche Perspektiven

Wie sind die Chancen, als Rechtspsycholog*in einen Job zu bekommen?

Exzellent. Der Strafvollzug hat in mehreren deutschen Bundesländern in den nächsten Jahren viele Stellen von Psycholog*innen im Strafvollzug zu besetzen; gut ausgebildete Psychologische Sachverständige werden dringend gesucht. In beiden Bereichen gibt es sehr gute Karrierechancen.

Kann man mit dem Master Rechtspsychologie die Berufsbezeichnung „Psycholog*in“ führen?

Ja. Nach erfolgreichem Abschluss des Master Rechtspsychologie haben sie äquivalent zu einem 5-jährigen grundständigem Psychologiestudium (B. Sc. + M. Sc. entspricht dem Diplom in Psychologie) studiert und können die Berufsbezeichnung Psycholog*in (M. Sc. Rechtspsychologie) oder Rechtspsycholog*in führen.

Kann ich nach dem Master in Rechtspsychologie eine Rechtspsychologische Praxis eröffnen?

Es gibt keine formelle Qualifikation für die Tätigkeit als Psychologische*r Sachverständige*r. Der Master Rechtspsychologie wäre dafür ein wichtiger Qualifikationsschritt. Wir würden aber dringend empfehlen, vor einer selbstständigen Tätigkeit in Zusammenarbeit mit einem*einer erfahrenen Sachverständigen Praxiserfahrung zu sammeln.

Bekomme ich als Rechtspsycholog*in einen Eintrag in dem Sachverständigenregister der Psychotherapeutenkammer und kann ich dann selbständig arbeiten?

Das Sachverständigenregister der Psychotherapeutenkammer ist lediglich eine Empfehlung (das gleiche gilt für die Liste der Fachpsycholog*innen für Rechtspsychologie des BDP/DGPs); allein die Richter*innen entscheiden durch die Bestellung, wer Psychologische*r Sachverständige*r wird. Es gibt keine formale Qualifikation für diese Tätigkeit. Es hilft aber, gut ausgebildet zu sein, z. B. durch das Zertifikat „Fachpsycholog*in Rechtspsychologie“ oder durch den universitären Abschluss M. Sc. Rechtspsychologie. Die meisten Sachverständigen werden anfangs auf Grund einer Empfehlung durch andere (überlastete) Sachverständige bestellt.

Welchen Titel darf ich führen, wenn ich den Studiengang absolviert habe?

Eine informelle Berufsbezeichnung wäre “Rechtspsycholog*in”. Der offizielle Titel lautet M. Sc. (Rechtspsychologie).

Kann ich nach dem Master in Rechtspsychologie die Psychotherapie-Ausbildung machen?

Ob Sie mit dem Abschluss M. Sc. Rechtspsychologie die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin machen können, hängt sowohl von der CP-Anzahl in klinischen Modulen ab, die sie zusammen mit Ihrem Bachelor und dem Master insgesamt erreichen, als auch von den Zulassungsanforderungen des jeweiligen Landesprüfungsamtes. Insgesamt erzielen Sie mit dem Master Rechtspsychologie 12 CPs in klinischen Modulen, sofern Sie sich mit einem Bachelor-Abschluss zum ersten Studienjahr bewerben. In der Vergangenheit hat dies erfahrungsgemäß bei den meisten Studierenden gereicht, um zur Ausbildung zugelassen zu werden. Derzeit wird allerdings diskutiert, Absolvent*innen sogenannter “Bindestrich-Studiengänge” (wie z.B. Wirtschaftspsychologie oder Rechtspsychologie) nicht mehr zur Ausbildung zuzulassen, ungeachtet der erreichten klinischen CPs. Deshalb können wir Ihnen keine verbindliche Antwort geben. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Landesprüfungskammer.

Finanzierung / Kosten

Warum sind die Studiengebühren so hoch? Gibt es eine Aussicht darauf, dass sich die Studiengebühren verringern?

Alle Dozierenden, Tutor*innen und die sonstigen Kosten für Lehre und Verwaltung müssen aus den Studiengebühren finanziert werden, weil Weiterbildungsstudiengänge nicht durch öffentliche Mittel (von Ländern und Bund) getragen werden. Verglichen mit anderen Studiengängen – insbesondere an privaten Hochschulen – liegen die Gebühren eher im unteren Bereich.

Gibt es die Möglichkeit, die Studiengebühr in Raten zu zahlen?

Leider nicht. Die Universität Bonn hat kein Inkassobüro, um nicht gezahlte Gebühren anzumahnen etc. Daher müssen die Gebühren vorab gezahlt werden. Unsere schlanke Verwaltung trägt aber dazu bei, dass die Gebühren relativ niedrig ausfallen.

Verschiedenes

Sind die Veranstaltungen des Master Rechtspsychologie barrierefrei?

Die Zufahrt zum Gebäude und unsere Unterrichtsräume sind für Personen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei zugänglich. Alle Unterrichtsmaterialien werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Wir achten darauf, dass Studierende mit Einschränkungen die gleichen günstigen Studienbedingungen vorfinden wie die anderen Studierenden.
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