Bewerbung master rechtspsychologie

Bewerbung

Voraussetzungen für die Zulassung

Für die Zulassung sind ein abgeschlossenes Studium der Psychologie sowie eine mindestens einjährige Berufserfahrung notwendig.

Hochschulabschuss in Psychologie

  • abgeschlossenes Bachelor- (oder Diplom/Master-) Hochschulstudium an einer Universität oder gleichwertigen Hochschule im Fach Psychologie (Hauptfach)
    • Zur Aufnahme in das 1. Studienjahr wird ein Bachelor-Abschluss im Fach Psychologie vorausgesetzt.
    • Zur Aufnahme in das 2. Studienjahr werden ein Diplom/Master-Abschluss im Fach Psychologie sowie Kenntnisse in Klinischer Psychologie (12 ECTS) vorausgesetzt.
  • Mindestnote: 2,5
  • mindestens 120 ECTS in psychologischen Fächern; Methoden (20 ECTS), empirisch experimentelles Praktikum (6 ECTS), Diagnostik (14 ECTS), Allgemeine Psychologie I + II (16 ECTS), Entwicklungspsychologie (8 ECTS), Persönlichkeitspsychologie (8 ECTS), Sozialpsychologie (8 ECTS), Arbeits- und Organisationspsychologie (8 ECTS) und Pädagogische Psychologie (8 ECTS)
  • Jeder allgemeine B.Sc./M.Sc.-Abschluss im Fach Psychologie einer deutschen staatlichen Universität wird ohne weitere Prüfung der ECTS-Verteilung der Einzelfächer anerkannt.
  • Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen (Niveau C2 bzw. DSH-3)

Berufserfahrung

Neben dem Hochschulabschuss in Psychologie wird eine mindestens einjährige studienqualifizierende Berufserfahrung (im Bereich Psychologie, nicht unbedingt im Bereich Rechtspsychologie), die während oder nach dem Psychologie-Studium absolviert wurde, vorausgesetzt. Als studienqualifizierende Berufstätigkeit gelten:

  • 1700h in einer bzw. mehreren psychologischen oder psychologie-nahen Tätigkeit/en,
  • ODER eine langjährige nicht-psychologische Berufstätigkeit (insgesamt mind. 3 Jahre Vollzeit, oder zeitlich äquivalent, z.B. 6 Jahre bei einer 50%-Stelle) + 850h im psychologischen Bereich,
  • ODER eine langjährige nicht-psychologische Berufstätigkeit, aber mit Klientel des rechtspsychologischen Bereichs (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft im Familien-/ Strafrecht, o.ä.) (insgesamt mind. 3 Jahre Vollzeit, oder zeitlich äquivalent, z.B. 6 Jahre bei einer 50%-Stelle) + 6-wöchiges Praktikum im rechtspsychologischen Bereich

Als studienqualifizierende Tätigkeit können sowohl bezahlte Jobs, ehrenamtliche Tätigkeiten oder Praktika angerechnet werden. Die notwendige Stundenanzahl kann dabei aus mehreren Tätigkeiten resultieren und muss nicht allein in einer Stelle geleistet worden sein. Die notwendige Berufserfahrung muss bis zum Studienbeginn im Oktober vollständig absolviert worden sein (noch nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung). Legen Sie zur Anerkennung bitte Nachweise bei, aus denen Ihre spezifische Tätigkeit, der Zeitraum und der entsprechende Stundenumfang hervorgehen.

Fehlende Module können in Eigeninitiative an anderen Hochschulen nachgeholt werden, um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Fehlende klinische Module können vor Studienbeginn im M.Sc. Rechtspsychologie belegt werden.

Studiengangskapazität

Insgesamt werden jedes Jahr 24 bis 28 neue Studierende zugelassen, verteilt auf das 1. und 2. Studienjahr sowie die beiden Spezialisierungsrichtungen.

Bewerbung

Die Bewerbungsphase für das Studienjahr 2024/25 ist beendet. Wir freuen uns, zum neuen Studienjahr 29 neue Studierende begrüßen zu können! Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2025/26 endet am 15.08.2025. Das Bewerbungsformular können Sie hier herunterladen. Die genauen Schritte zur Bewerbung finden Sie hier.

 

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