Rechtspsychologische Forschung wird vor allem im Rahmen von wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten an Universitäten, Drittmittelprojekten (an Universitäten oder anderen Hochschulen) sowie Forschungseinrichtungen (wie bspw. das Kriminologische Forschungszentrum Niedersachsen (KFN), Hannover; das Kriminologische Zentrum, Wiesbaden (KrimZ); das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg) statt. Auch nachgeordnete Behörden von Ministerien wie das Nationale Zentrum für Kriminalprävention, Bonn (NZK) oder die Kriminologischen Dienste der Bundesländer betreiben Forschung im Bereich der Prävention und des Strafvollzuges.
Absolvent*innen des Master Rechtspsychologie sind wie Absolvent*innen eines grundständigen Masterprogrammes in Psychologie grundsätzlich berechtigt, eine Promotion anzustreben. Möglichkeiten zur Promotion bieten nur Universitäten. Promovenden können bei der Universität angestellt sein oder als externe Promotionsstudierende eine Promotion anstreben. Die Rechtspsychologie ist ein kleines Fach, das nur an wenigen Psychologischen Instituten an deutschen Universitäten vertreten ist (zur Zeit vor allem an den Universitäten Bonn, Braunschweig, Bremen, Erlangen, Hildesheim, Konstanz, Mainz). Zusätzlich arbeiten Psycholog*innen in Forensisch-Psychiatrischen Abteilungen der Universitätskliniken in der Forschung (z.B. an der Charité Berlin, Bochum, Göttingen, Regensburg, München).