Rechtspsycholog*in bei der Polizei

Bei der deutschen Polizei arbeiten nur relativ wenige Psycholog*innen. Diese sind vor allem in der Ausbildung von Polizist*innen an den Fachhochschulen der Polizei tätig. In einigen Bundesländern (z.B. Bayern) gibt es auch Psycholog*innen im operativen Dienst, die z.B. bei Bedrohungslagen (Geiselnahmen, drohender Suizid) eingesetzt werden. Einige Psycholog*innen arbeiten auch freiberuflich für die Polizei, bspw. in Ausbildung und Training der Verhandlungsgruppen der Sondereinsatzkommandos. Anders als in einigen anderen Ländern Europas ist das Interesse der deutschen Polizei an wissenschaftlich fundiertem psychologischem Fachwissen nicht sehr groß, die Arbeits- und Verdienstmöglichleiten sind entsprechend begrenzt. Entgegen dem Inhalt mancher Fernsehserien sind sogenannte „Profiler*innen“ in Deutschland in aller Regel Polizist*innen (ggf. mit einer zusätzlichen Qualifikation im Fach Psychologie) und keine Psycholog*innen. Der Beruf des/der „Profiler*in“ (in Deutschland Operative Fallanalyse) erfordert eher wenig psychologisches Wissen und ist kein realistisches Berufsziel für Psycholog*innen.

Für die Tätigkeit bei der Polizei ist es von Vorteil, dass Psycholog*innen ein sehr starkes intrinsisches Interesse an der Polizei und der Polizeiarbeit mitbringen. Wichtige Fähigkeiten sind außerdem, das eigene Fachwissen auch gegen Widerstände einzubringen sowie mit der Arbeitsweise einer sehr großen und hierarchisch strukturieren Behörde zurechtzukommen.

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